- 22.12.2024
- Sitemap
Wer Veranstaltungen in öffentlichen Parkanlagen, am Schloßberg oder in der Kirche Johann und Paul durchführen will, braucht dazu eine privatrechtliche Bewilligung. Diese erhält er in der Abteilung für Immobilien. Darüber hinaus bedarf es in zahlreichen Fällen noch diverser Behördengenehmigungen.
Veranstaltungen auf öffentlichem Gut werden vom Straßenamt genehmigt. Großveranstaltungen werden vom Veranstaltungsmanagement koordiniert.
Ihr Ansprechpartner:
Josef Matzi
Tel.: +43 316 872-2932
Fax: +43 316 872-2909
E-Mail: josef.matzi@stadt.graz.at
Weiterführende Informationen:
Bundespolizeidirektion Graz
Bau- und Anlagenbehörde