- 22.12.2024
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Wer Veranstaltungen in öffentlichen Parkanlagen durchführen will braucht dazu eine privatrechtliche Bewilligung. Diese erhält er in der Abteilung für Immobilien. Die Höhe des Benutzungsentgelts beträgt für kleinere Veranstaltungen mind. € 47,45 pro Tag sowie für Großveranstaltungen max. € 790,76 pro Tag, analog zur Entgeltregelung für die Benützung öffentlichen Gutes.
Veranstaltungen auf öffentlichem Gut werden vom Straßenamt genehmigt.
Ing. Mag. Matthias Holzer
Tel.: +43 316 872 2935
Mobil: +43 664 60 872 2935
E-Mail: matthias.holzer@stadt.graz.at
Eva Golser
Tel.: +43 316 872-2931
Mobil: +43 664 60 872 2931
E-Mail: eva.golser@stadt.graz.at