Für barrierefreie Bedienung:

[Alt + 0] - Zur Startseite[Alt + 1] - Zur Suche[Alt + 2] - Zur Hauptnavigation[Alt + 3] - Zur Subnavigation[Alt + 4] - Zum Inhalt[Alt + 5] - Kontakt

Veranstaltungen in städtischen Park- und Grünanlagen

 
  • Bildvergrößerung
  • Bildvergrößerung
  • Bildvergrößerung
  • Bildvergrößerung
  • Bildvergrößerung
  • Bildvergrößerung
  • Bildvergrößerung
  • Bildvergrößerung
  • Bildvergrößerung
Bildergalerie Übersichtzurückweiter
Bildergalerie ÜbersichtZurück zur Detailansicht
 
  • Bildvergrößerung Bildvergrößerung Bildvergrößerung
     
     
    Bildvergrößerung Bildvergrößerung Bildvergrößerung
     
     
  • Bildvergrößerung Bildvergrößerung Bildvergrößerung
     
     


zurückweiter

Grundsätzlich sind alle öffentlichen Veranstaltungen nach dem Steiermärkischen Veranstaltungsgesetz 2012 je nach Umfang melde-, anzeige- oder bewilligungspflichtig. Die Abteilung für Immobilien tritt als Verfügungsberechtigte bzw. Grundeigentümervertreter für die städtischen Park- und Grünanlagen sowie Bezirkssportplätze auf und erteilt die privatrechtlichen Genehmigungen.

Für die Nutzung der Park- und Grünanlagen wird ein Nutzungsentgelt eingehoben. Das Nutzungsentgelt errechnet sich aus der tatsächlich beanspruchten Fläche. Mindest- und Maximalentgelt ergeben sich ebenfalls aus der Entgeltregelung für die Benutzung öffentlichen Gutes.

Das schriftliche Ansuchen mit den erforderlichen Unterlagen ist spätestens 6 Wochen vor Durchführung der Veranstaltung einzureichen.

Veranstaltungen in Grünanlagen dürfen grundsätzlich nur im Zeitraum vom 15. April bis 31. Oktober in der Zeit zwischen 08.00 und 22.00 Uhr stattfinden. Lärmerzeugende Auf- und Abbauarbeiten dürfen grundsätzlich nur zwischen 6.00 und 23.00 Uhr erfolgen.

Da der Schloßberg, der Stadtpark und der Metahofpark als geschützte Landschaftsteile ausgewiesen sind, bedarf es bei Veranstaltungen zwingend einer naturschutzrechtliche Bewilligung.

Bau- und Anlagenbehörde der Stadt Graz
Referat für Umwelt- und Gesundheitsrecht, Tel. +316 872 5016
Europaplatz 20 | 8020 Graz

Ergänzende Informationen finden Sie in der Grünanlagenverordnung.

Zonenpläne für Veranstaltungsflächen:

Augarten
Stadtpark
Volksgarten 

Hier gelangen Sie zum online Bewilligungsformular.

 
Ihr Ansprechpartner / Ihre Ansprechpartnerin:

Ing. Mag. Matthias Holzer
Tel.: +43 316 872 2935
Mobil: +43 664 60 872 2935
E-Mail: matthias.holzer@stadt.graz.at


 

 

Eva Golser
Tel.:    +43 316 872-2931
Mobil:  +43 664 60 872 2931
E-Mail: eva.golser@stadt.graz.at

 
  • socialbuttons