- 22.12.2024
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LiegenschaftseigentümerInnen, deren Liegenschaften im Flächenwidmungsplan gemäß dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz als Vorbehaltsflächen ausgewiesen sind, können den Antrag auf Entschädigung bzw. Einlösung bei der Abteilung für Immobilien stellen.
Mag.a Sandra Reisinger
Tel.: +43 316 872-2911
Fax: +43 316 872-2909
E-Mail: sandra.reisinger@stadt.graz.at